Hallo,
folgender Fall:
Mandant hat mit einziger Gläubigerin - einer Bank - eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen. Diese wurde - obwohl vom Schuldner eingehalten - durch Pfändungsbeschluß - aufgehoben.
Kann man dieses Verhalten der Gläubigerin als Scheitern der Schuldenbereinigung deuten und Insolvenzantrag stellen?
Danke schon jetzt für die Auskunft.