Antrag auf Privatinsolvenz

  • Hallo,

    folgender Fall:

    Mandant hat mit einziger Gläubigerin - einer Bank - eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen. Diese wurde - obwohl vom Schuldner eingehalten - durch Pfändungsbeschluß - aufgehoben.

    Kann man dieses Verhalten der Gläubigerin als Scheitern der Schuldenbereinigung deuten und Insolvenzantrag stellen?

    Danke schon jetzt für die Auskunft.

  • Ich will Euch ja die Spende nicht vermiesen, aber so einfach ist das auch wieder nicht. §305a setzt ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsplanverfahren nach §305 voraus. Diesen Schuldenbereinigungsplan mit dem Mindestinhalt des §305 Abs. 1 Nr. 4 muß der Gläubiger kennen und dann zwangsvollstrecken, damit die Ablehnungsfiktion eintritt. Das erschließt sich für mich aus dem Ausgangsposting so nicht. Eine bestehende Ratenzahlungsvereinbarung mit einem Gläubiger, der dann pfändet (oder eine laufende Zwangsvollstreckungsmaßnahme hat) reicht m.E. nicht.

    Nachdem es den Schuldenbereinigungsplan für den Insolvenzantrag ohnehin braucht, würde ich den vorher zur Sicherheit nochmal außergerichtlich verschicken und ablehnen lassen. Das dauert zwei Wochen länger, ist aber sicherer.

  • Stimme Filosof grds. zu (zumal ja immer noch debattiert wird, ob die Vollstreckung nach Vorlage des Einigungsversuches erfolgen muss); Praktisch: bei Gericht erkundigen, wie sie den Fall sehen, sonst halt wie von Filosof vorgeschlagen verfahren.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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