BVerfG, 2 BvR 1011/10, juris, Rn. 22 - 23
Interessant zu lesen. RA muss nur den Einwand erheben, dass der BerH-Schein offenkundig zu Unrecht erteilt worden ist und der RA kommt nach Ansicht des BVerfG wohl aus der Nummer raus...
Was ich nur zeigen wollte: Gebührenüberhebung wird also tatsächlich noch verfolgt.
PS: In der Überschrift konnte ich am Schluss kein ? mehr machen, da kein Platz mehr war... sorry, wenn die Überschrift irgendwie schon "verurteilend" wirkt!