Hallo Leute,
ich habe von einem anderen AG einen Beschluss bekommen, in dem gegen einen Heranwachsenden eine Erzwingungshaft von 1 Tag verhängt wurde. Der Heranwachsende wohnt jetzt in unserem AG-Bezirk.
Wie läuft denn jetzt die Vollstreckung ab? Mein Richter wird die Sache jetzt übernehmen und die Vollstreckung dann an mich abgeben.
Mache ich dann eine Ladung an den Verurteilten? In welche JVA muss ich ihn laden? Nach Goldlauter?
Wenn die ZU von der ladung dann zurück kommt, muss ich dann das Aufnahmeersuchen an die JVA schicken oder schon vorher?
Dann warte ich die Ladungsfrist ab und frage in der JVA nach, ob er sich schon gestellt hat, oder? Falls er sich nicht gestellt hat, müsste ich doch einen Haftbefehl erlassen, oder?
Ich bin ein wenig planlos