Vollstreckung der Erzwingungshaft gegen Heranwachsenden in Thüringen

  • Hallo Leute,
    ich habe von einem anderen AG einen Beschluss bekommen, in dem gegen einen Heranwachsenden eine Erzwingungshaft von 1 Tag verhängt wurde. Der Heranwachsende wohnt jetzt in unserem AG-Bezirk.
    Wie läuft denn jetzt die Vollstreckung ab? Mein Richter wird die Sache jetzt übernehmen und die Vollstreckung dann an mich abgeben.
    Mache ich dann eine Ladung an den Verurteilten? In welche JVA muss ich ihn laden? Nach Goldlauter?
    Wenn die ZU von der ladung dann zurück kommt, muss ich dann das Aufnahmeersuchen an die JVA schicken oder schon vorher?

    Dann warte ich die Ladungsfrist ab und frage in der JVA nach, ob er sich schon gestellt hat, oder? Falls er sich nicht gestellt hat, müsste ich doch einen Haftbefehl erlassen, oder?

    Ich bin ein wenig planlos :gruebel:

  • Halli Hallo

    selber Fall - gleiche Ratlosigkeit

    -> hat für mich auch jemand eine persönliche Nachricht der ich entnehmen kann, ob mein Vorredner richtig lag?

  • Hier ergeht Ladung an zuständige JVA laut Vollstreckungsplan.

    1 Monat Frist. Dann frage ich nicht dort nach, ob der Betroffene sich gestellt hat, das hätte ich nämlich schon erfahren.

    Nach einem Monat geht also der Vollstreckungshaftbefehl raus aber gleich mit Anlage, wie der Betroffene sich befreien kann. Zu 99% wird dann gezahlt, wenn die Polizei vor der Tür steht.

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