Guten morgen zusammen,
ich habe hier einen Antrag auf Beratungshilfe, der mir Kopfzerbrechen bereitet.
Der Antragsteller gibt an, dass sich seine monatlichen Einkünfte auf 1.140 Euro belaufen. Als Nachweis lag der Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit bei, dass Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß § 112 ff SGB III in Höhe von 1.140 Euro monatlich gewährt werden.
Handelt es sich hierbei um Einkommen? Ich finde in den Kommentaren alles mögliche zu Sozialleistungen, aber diese Art von Leistung ist nirgends erwähnt.
Falls ja, der Antragsteller macht KFZ-Versicherungsbeiträge (Haftpflichtversicherung) geltend. Diese kann ich nur abziehen, wenn der PKW für den Antragsteller notwendig ist. Ich hab die Notwendigkeit bisher nur bejaht, wenn der Antragsteller arbeitet. Hier hat der Antragsteller angegeben, arbeitssuchend zu sein. Kennt ihr noch andere anerkannte Gründe, warum ein KFZ notwendig ist? Ich hab dazu leider nichts gefunden.