Ich hab keinen Thread gefunden, der genau passen würde. Falls es den gibt, bitte verschieben/löschen/steinigen.
Im Forum nebenan wurde gerade gefragt, ob die Parteireisekosten ebenso wie beim RA einen "Grenzübertritt" notwendig machen. Das Gericht hat die Fahrtkosten unter Hinweis auf Zöller, Kommentar zu § 91 ZPO, Rd.-Nr. 13, Stichwort: Reisekosten der Partei abgelehnt. Dort steht tatsächlich, daß für das JVEG die Vorbemerkung 7 Abs.2 entsprechend anzuwenden sein soll.
Das ist mir völlig neu. Hätte ich ohne Nachschlagen auch sofort gegenteilig beantwortet. Deshalb jetzt zur Absicherung die Frage an die Wisser - gebt Ihr Reisekosten für die Partei auch innerhalb der politischen Gemeinde?