Notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung

  • Die Antragstellerin beantragt Beratungshilfe zur Prüfung eines Vorschlags einer notariellen Scheidungsvereinbarung.
    Kann man sie darauf verweisen, dass sie sich vom Urkundsnotar beraten lassen kann, und Beratungshilfe ablehnen?

  • Es kommt m.E. drauf an was in der Vereinbarung geregelt werden soll, und wie umfangreich diese ist. Der Notar kann diese sicherlich erläutern, aber ob die Auswirkungen im konkreten Fall dann für die Antragsstellerin postiv oder eher negativ sind wohl eher aufgrund seiner neutralen Stellung nicht beurteilen. Zumindest eine Beratung wäre hier wohl m.E. denkbar.

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