Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem:
Das (böse) Finanzamt (FA) hat die Eintragung einer Sicherungshypothek aufgrund mehrerer rückständiger Steuerforderungen beim Grundbuchamt beantragt. Diese wurde auch so vom Grundbuchamt eingetragen. Kleiner Haken an der Sache: Es waren nicht alle Steuerforderungen vollstreckbar (weil bereits bezahlt), sondern nur für einen Teil dieser Forderungen hätte eine Sihy beantragt werden dürfen. Diese sind immernoch offen. Gibt es die Möglichkeit die Höhe der im Grundbuch eingetragenen Sicherungshypothek zu berichtigen, ggf. über einen Antrag des FA beim Grundbuchamt nach § 22 Abs. 1 GBO? Falls ja, was muss dem Antrag beigefügt werden? Eine löschungsfähige Quittung für einen Teil einer Sihy geht ja wohl nicht. Oder ist die Sihy dadurch insgesamt unrichtig?
Vielen Dank im Voraus.