Hallo,
ich habe ein Urteil zu vollstrecken:
Dem Verurteilten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Sein Führerschein wird eingezogen.
Der Verurteilte ist 17 und hat noch keinen Führerschein sondern nur eine Prüfbescheinigung "Begleitetes Fahren ab 17". Ist die Prüfbescheinigung damit eingezogen oder hätte das ausdrücklich ausgesprochen werden müssen?