Aussage bei der Polizei

  • Hallo, in Betreuungssachen kommt es ja hin und wieder vor, dass man als Rechtspfleger eine Aussagegenehmigung bekommt und dann als Zeuge im Ermittlungsverfahren aussagen muss.
    Ist man verpflichtet, als Beamter bei der Polizei auszusagen oder kann man so, wie ein ganz normaler Bürger sagen, ich sage zur Sache bei der Polizei nicht aus ?

  • Nach meiner Erinnerung darf man gegenüber der Polizei immer eine Aussage verweigern.
    Gegenüber der Staatsanwaltschaft ( mit der Du dann rechnen musst ) aber nur , wenn Dir ein ( gesetzliches ) Zeugnisverweigerungsrecht zusteht.

    Ggf. könnte einer Anwälte im Forum hierzu sachdienlicher aussagen.:strecker

  • :eek:
    Ist mir in all meinen Jahren noch nicht einmal untergekommen, dass ich etwas hätte aussagen können und dürfen.

    Wieso denn nicht ?
    Wenn Du aussagen gekonnt hättest ( weil Aussagegenehmigung des Dienstvorstandes vorliegt ) , hättest Du auch gedurft.:)
    Kann natürlich sein , dass die Aussagenehmigung auf bestimmte Punkte beschränkt ist; hab ich aber noch nie erlebt.

  • In solchen Fällen bekommt man in Berlin einen Brief der StA, dass man gefälligst bei der Polizei aussagen soll, weil anderenfalls eine Vorladung zur Aussage bei der StA kommt. Diese würde dann bei Nichterscheinen ein O-Geld verhängen und die polizeiliche Vorführung veranlassen.

  • Ich durfte auch einmal als Zeuge bei der Polizei in einer Betreuungssache aussagen.
    Da es aber überhaupt nicht mein Buchstabe war und der eigentliche Sachbearbeiter in Ruhestand und die Nachfolgerin krank war, musste ich mich erst in diverse Rechnungslegungen "hineinlesen".

    /edit: Ich hatte natürlich auch eine Aussagegenehmigung. Ob ich die Aussage verweigern könnte, hatte ich mir allerdings keine Gedanken gemacht. Zumindest nicht, nachdem ich die Rechnungslegungen gesehen habe.

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