Hallo,
ich bräuchte mal schnelle Hilfe, da der Termin schon in 1 Stunde stattfinden soll.
Berichts- und Prüfungstermin bestimmt. Eine Krankenkasse meldet aus vbuH an, Schuldner wurde ordnungsgemäß belehrt. Gestern nachmittag (hab ich eben erst gekriegt) meldet sich ein Anwalt für den Schuldner und teilt mit, dass dieser aus beruflichen Gründen nicht zum Termin kommen könne und deshalb um Vertagung des Termins bittet.
Warum kommt der Anwalt nicht? Muss ich jetzt echt vertagen? Der Schuldner hätte doch genügend Zeit gehabt eine Lösung zu finden. Was jetzt?
Vertagung vbuH
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Sorry, war auf Schulung. Was haste denn gemacht?
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Na sowas - wie kannst du auf Schulung sein, wenn ich eine so wichtige Frage habe ;):D
Ich hab vertagt, aber weniger wegen des Schuldnerantrags als vielmehr wegen der Tatsache, dass mir die vbuH noch zu unsauber begründet war und eine andere Forderung auch nicht prüfbar war.
Ansonsten frage ich mich nach wie vor wie man das hätte praktisch lösen können. -
Kommt nicht wieder vor.
Im Übrigen hätte ich den Termin durchgezogen.
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[...] dass mir die vbuH noch zu unsauber begründet war und eine andere Forderung auch nicht prüfbar war.
Was prüfst Du denn da inhaltlich?
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Sorry, aber: Vertagung des Termins, weil der Schuldner, der auch noch anwaltlich vertretzen ist UND den Termin schon seit ca. 2-3 MOnaten kenen musste, ihn nicht wahrnehmen kann: würde ich sagen: nein. Wenn der Schuldner nicht anwaltlich vertreten wäre und, verwirrt und in Unkenntnis der InsO am Tag vorher anruft: das könnte ich noch verstehen. Aber so? Eher nicht.
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Was prüfst Du denn da inhaltlich?
Ich nahme mal an, ob die vbuH schlüssig dargelegt worden ist. Um das zu disskutieren würde ich aber einen neuen Thread aufmachen.
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[...] dass mir die vbuH noch zu unsauber begründet war und eine andere Forderung auch nicht prüfbar war.
Was prüfst Du denn da inhaltlich?
Bezüglich der vbuH war mir das, was die Krankenkasse vorgetragen hat zu dünn. Da hätte ich gern mehr gehört oder es ist eben keine Anmeldung aus vbuH. Hinsichtlich der anderen Forderung stellte sich im Termin heraus, dass sie nicht bestritten werden sollte, es ließ sich aber nicht gleich herausfinden, in welcher Höhe sie nun fetszustellen war. Daher hab ich vertagt.
Der Anwalt war bisher im Verfahren nicht bevollmächtigt und sein Schreiben hörte sich auch nicht so an, als ob er das sein wollte. -
Ok, dann eben in diesem Thread. Woher nimmst Du das Recht, die vbuH auf Schlüssigkeit zu prüfen.
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Ich hab's jetzt auch in Prüfungsumfang bei Anmeldung mit vbuH hinzugefügt. Da der PT von Maus Geschichte ist, kann sich ja vielleicht am besten dort der Frage gewidmet werden.
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