Bei uns werden oftmals "Vergleiche" in 1666er Verfahren zwischen dem JA und den Eltern geschlossen. Falls eine Übertragung der elterlichen Sorge Inhalt des Vergleiches ist, wird dieser "Hoheitsakt" bislang anschließend durch einen (Übertragungs-)Beschluss vorgenommen.
Nun habe ich erstmals einen Vergleich (der die Entziehung der elterlichen Sorge zum Inhalt hat), der "nur" familiengerichtlich genehmigt ist.
Ist die elterliche Sorge damit wirksam entzogen und das JA zum Vormund bestellt?