Frag doch mal die Maus - ach ne das Forum (wir sind kein HR - Gericht)
in einem laufenden K - Verfahren hat man mir die Schuldnerin - GmbH - aus dem HR gelöscht. Ich hab das Registergericht angeschrieben und die Anordnung einer Nachtragsliquidation beantragt. Jetzt erhalte ich vom HR die Mitteilung, dass dazu ein Antrag eines Gläubigers erforderlich sei. Ist dem wirklich so?