Verlust des Betreuerausweises

  • Vormundschaftsgericht A hat Betreuung angeordnet und eine Ausfertigung des Betreuerausweises an die Betreuerin (Ehefrau des Betreuten) erteilt. Durch Wohnsitzwechsel des Betreuten wurde das Verfahren vom Vormundschfatsgericht A an Vormundschaftsgericht B abgegeben.

    Nun teilt die Betreuerin schriftlich mit, dass ihr der Betreuerausweis "abhanden gekommen" ist. Sie bittet um die Erteilung eines neuen Ausweises.

    1. Wie ist das Verfahren (reicht die Erklärung der Betreuerin aus)?

    2. Wer ist für die Erteilung zuständig (früheres oder jetziges Betreuungsgericht)?

    3. Wie muss der neue Ausweis aussehen (Ausfertigung des alten oder Erstellung eines neuen Ausweises)?

    Danke für alle Antworten.

  • Mit der Einschränkung, daß eventuell die Zuständigkeit des Betreuungsgerichts bestehen könnte...

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Nee, Hobbyklugscheißer.:strecker

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    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ich habe mir den Verlust versichern lassen. Ebenso, dass der alte Betreuerausweis unverzüglich dem Betreuungsgericht übersandt wird, sollte er wieder aufgefunden werden.

    Dito.
    Allein schon um den lieben Betreuer etwas zu bremsen, der es sage und schreibe 4 mal geschafft hat, seinen Ausweis zu verschlampen.

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