Vormundschaftsgericht A hat Betreuung angeordnet und eine Ausfertigung des Betreuerausweises an die Betreuerin (Ehefrau des Betreuten) erteilt. Durch Wohnsitzwechsel des Betreuten wurde das Verfahren vom Vormundschfatsgericht A an Vormundschaftsgericht B abgegeben.
Nun teilt die Betreuerin schriftlich mit, dass ihr der Betreuerausweis "abhanden gekommen" ist. Sie bittet um die Erteilung eines neuen Ausweises.
1. Wie ist das Verfahren (reicht die Erklärung der Betreuerin aus)?
2. Wer ist für die Erteilung zuständig (früheres oder jetziges Betreuungsgericht)?
3. Wie muss der neue Ausweis aussehen (Ausfertigung des alten oder Erstellung eines neuen Ausweises)?
Danke für alle Antworten.