Ich verstehe es jedenfalls nicht: Der Schuldner, der am 30.1. seinen Freibetrag von Januar vollständig ausgeschöpft hatte, kann über seine Überweisungsbeträge vom 31.1. zumindest teilweise noch im März verfügen. Derjenige, der am 30.1./31.1. aber seinen Januar-Freibetrag noch nicht ausgeschöpft hatte, kann es dagegen nicht.
Aus diesem Grund bin ich ja auch der Meinung, dass für beide Varianten bereits im März Schicht im Schacht ist. Es wird nur einmal "übertragen", egal ob der Schuldner nun nicht wollte oder nur nicht herankam und dann nicht wollte.