beamtenrechtlicher Versorgungsausgleich = Unterhaltspflicht?

  • Ich sehe gerade auf einer Abrechnung eines pensionierten Beamten, dass er zwangsweise monatlich einen festen Betrag als 'Versorgungsausgleich' an seine Ex-Frau abführen muss. Das dürfte ja das Gegenstück zum Versorgungsausgleich bei Versicherten der ges. Rentenversicherung sein, die ja bei der Scheidung Beitragspunkte an den geschiedenen Ehegatten herausrücken müssen. Bei dem Beamten hier stellt sich mir die Frage:

    Wird die Ex-Frau durch diese Zahlungen zur Unterhaltspflicht, so dass der Schuldner nun in der Pfändungstabelle eine Spalte nach rechts rückt? Ist ja bei einem gesetzlich rentenversicherten Schuldner auch nicht der Fall.


  • hilft das ?

    Der Anspruch aus schuldrechtlichem Versorgungsausgleich stellt ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des ausgleichspflichtigen Ehegattens eine Insolvenzforderung dar.

    BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - IX ZB 80/10


    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Ich sehe gerade auf einer Abrechnung eines pensionierten Beamten, dass er zwangsweise monatlich einen festen Betrag als 'Versorgungsausgleich' an seine Ex-Frau abführen muss. Das dürfte ja das Gegenstück zum Versorgungsausgleich bei Versicherten der ges. Rentenversicherung sein, die ja bei der Scheidung Beitragspunkte an den geschiedenen Ehegatten herausrücken müssen. Bei dem Beamten hier stellt sich mir die Frage:

    Wird die Ex-Frau durch diese Zahlungen zur Unterhaltspflicht, so dass der Schuldner nun in der Pfändungstabelle eine Spalte nach rechts rückt? Ist ja bei einem gesetzlich rentenversicherten Schuldner auch nicht der Fall.

    Darüber habe ich mir noch nie wirklich Gedanken gemacht.

    Würde ich aber nicht so sehen, weil er aufgrund des Versorgungsausgleichs nur Anspruch auf verminderte Versorgungsbezüge hat. Durch die Kürzung der Versorgungsbezüge zahlt er tatsächlich ja keinen Unterhalt.

    Würde man das als Unterhaltsgewährung ansehen, dürfte man auch nicht von den gekürzten sondern von den ungekürzten Versorgungsbezügen ausgehen.

    Der schuldrechtliche Versorgungsausgleich ist allerdings etwas anderes, der wird in Bar gezahlt.

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