Ich sehe gerade auf einer Abrechnung eines pensionierten Beamten, dass er zwangsweise monatlich einen festen Betrag als 'Versorgungsausgleich' an seine Ex-Frau abführen muss. Das dürfte ja das Gegenstück zum Versorgungsausgleich bei Versicherten der ges. Rentenversicherung sein, die ja bei der Scheidung Beitragspunkte an den geschiedenen Ehegatten herausrücken müssen. Bei dem Beamten hier stellt sich mir die Frage:
Wird die Ex-Frau durch diese Zahlungen zur Unterhaltspflicht, so dass der Schuldner nun in der Pfändungstabelle eine Spalte nach rechts rückt? Ist ja bei einem gesetzlich rentenversicherten Schuldner auch nicht der Fall.