Hallo,
vorliegend habe ich einen Pfüb-Antrag; beigefügt ist ein Vollstreckungsbescheid; daran ein ANERKENNTNISUrteil des LG mit folgendem Tenor:
Der VB wird aufrechterhalten....
Die Vollstredkung darf nur gegen Sicherheitsleistung von 110 % des zu vollstreckenden Betrags fortgesetzt werden.
M.E. wäre die Zustellung des Anerkenntnisurteils von Amts wegen erforderlich, oder?
Es fehlt mir jedenfalls jeglicher Zustellungsnachweis ; der Nachweis der Sicherheitsleistung ohnehin...
Meinungen erbeten...
Gruß
Katja