Hallo,
ich habe einen Unterhaltstitel. Darin steht, dass der Antragsgegner der Antragstellerin Unterhalt für das Kind A in Höhe von zu zahlen hat.
Die Tochter ist jetzt 18 geworden:
a) Muss der Titel auf Tochter umgeschrieben werden?
b) Welche Unterlagen braucht das Gericht für diesen Antrag?
Ich will übrigens rückständigen Unterhalt geltend machen, nicht laufenden oder zukünftigen.
Danke vorab
Liane