Umschreibung Titel

  • Hallo,

    ich habe einen Unterhaltstitel. Darin steht, dass der Antragsgegner der Antragstellerin Unterhalt für das Kind A in Höhe von zu zahlen hat.

    Die Tochter ist jetzt 18 geworden:

    a) Muss der Titel auf Tochter umgeschrieben werden?
    b) Welche Unterlagen braucht das Gericht für diesen Antrag?

    Ich will übrigens rückständigen Unterhalt geltend machen, nicht laufenden oder zukünftigen.

    Danke vorab

    Liane

  • a) ja
    b) Personalausweis oder Geburtsurkunde oder gar nichts, wenn aus dem Titel das Geburtsdatum hervorgeht.

    Auch den rückständigen Unterhalt muss das volljährige Kind jetzt selbst vollstrecken.

  • Ist im übrigen ein alter Hut ,den Du aus der Mottenkiste hervorgeholt hast.
    Man muss als Unterhaltsvollstrecker auch daran denken , dass manche Themen wie hier die Volljährigkeit auch im Subforum Familie zu finden sein könnten.

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