Hallo,
ich hab da mal eine Sache zur Diskussion:
Klage wird eingereicht. Ri bestimmt schriftliches Vorverfahren. Beklagter zeigt sich innerhalb der Notfrist (Verteidigungsanzeige) an. Dann wird wegen der Klageerwiderung Fristverlängerung beantragt.
Das Gericht stimmt der Fristverlängerung zu. Die Gegenseite versäumt diese Frist aber. Daraufhin bestimmt der Ri Termin zur mündlichen Verhandlung. 3 Tage vor dem Termin geht die Klageerwiderung bei Gericht ein.
Wir haben gesagt, dass ein VU ergehen müsste, weil die Frist versäumt wurde. Im Übrigen ist die Wochenfrist vor dem Termin nicht eingehalten.
Der Ri ist der Meinung, dass er kein VU zu machen braucht, da er nach Ablauf der verlängerten Frist terminiert hat.
Durch das verspätete Vorbringen des Beklagten war es dem Kläger nicht mehr möglich, vor dem Termin zu erwidern. D.h., dass im Termin ein Schriftsatznachlass gewährt wurde. Das Verfahren wurde also durch das verspätete Vorbringen auch verlängert. Eine Entschuldigung für die Fristversäumnis ist auch nicht erfolgt.
Was sagt ihr dazu?
Liebe Grüße
Liane