Es wurde bei mir der Antrag gestellt gem. § 850 k Abs. 4 ZPO auf Bestimmung der pfandfreien Beträge beim P-Konto nach der Pfändungstabelle gem. § 850 c ZPO. Der Schuldner erhält durchschnittlich 1.900,00 € mtl.
Habe die Pfändung heute einstw. eingestellt und den Antrag dem Gl. zur Stellungnahme übersandt.
Der Schuldner hat jetzt mitgeteilt, das er unbedingt für die Bestreitung seines Lebensunterhalts eine Vorabfreigabe in Höhe von 200,00 € benötigt. Würdet ihr hier was vorab freigeben?
Viele Grüße