Der Betreute wird von dem in seinem Eigentum stehenden Haus in ein Pflegeheim umziehen. Laut Aussage des Sozialamtes muss die gesamte Rente zur Deckung der Heimkosten verwendet werden. Der Betreuer möchte nun eine Grundschuld am Haus des Betreuten bestellen und erbittet hierfür um die betreuungsgerichtliche Genehmigung.
Ist dies grundsätzlich genehmigungsfähig?