Hallo
Ich habe einen fristgerechten, schriftlichen Widerspruch gegen eine Eintragungsanordnung des Gerichtsvollziehers vorliegen. Die Eintragungsanordnung ist ergangen, da der Schuldner "den Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft -ggf. ohne ausreichende Entschuldigung- versäumt" hat. Schuldner ist eine GmbH vertreten durch ihren Liquidator.
Der Schuldner (Liquidator) macht nun geltend, er habe dem Gerichtsvollzieher rechtzeitig vor dem Termin mitgeteilt, dass er sich an dem Terminstag im Urlaub befindet (Ausland). Laut Gerichtsvollzieherakte liegt eine E-Mail vom Schuldner vor, in der er dem Gerichtsvollzieher tatsächlich 2 Tage vor dem Termin mitgeteilt hat, dass er sich an dem Terminstag im Urlaub befindet. Nicht angegeben wurde der Urlaubszeitraum. Auch wurde kein Nachweis hinsichtlich des Urlaubes vorgelegt oder dargelegt, warum eine Urlaubsverschiebung nicht möglich ist.
Wie ist mit einem solchen Widerpruch umzugehen? Kann ein "normaler" Urlaub als Grund für eine Terminsverschiebung angesehen werden und dies insbesondere auch dann, wenn dem Gerichtsvollzieher nichts weiter dargelegt/nachgewiesen wurde?
Vielen Dank im Voraus