In einem Vereinfachten Unterhaltsverfahren ist versehentlich seitens des Gerichts das Kindergeld zwei Mal angerechnet worden. In diesem Zustand ist die Anhörung des Antragsgegners erfolgt, und in diesem Zustand ist dann auch festgesetzt worden.
Eine Begründung für die geringer als beantragte Festsetzung verlautbart der Beschluss logischerweise nicht.
Ist das nun ein Fall für eine Beschwerde? Oder wäre hier nicht eher erneut anzuhören und sodann der rest festzusetzen, weil über diesen versehentltich nicht festgesetzten Betrag ja gar keine richtige Entscheidung ergangen ist?