Hallo,
es wurde das Arbeitseinkommen eines Schuldners wegen Kindesunterhalts (in den Vorrechtsbereich) gepfändet. Schuldner und Gläubiger sind sich einig geworden und die Lohnpfändung wurde zum Ruhen gebracht.
Seit Jan 2012 zahlt der Schuldner aber unregelmäßig, so dass über 1.000,00 € Rückstände aufgelaufen sind. Die Rückstände und der laufende Unterhalt sollen jetzt wieder im RAhmen der ZV durchgesetzt werden.
Ich möchte jetzt den Pfüb einfach wieder aufleben lassen. Das Arbeitsverhältnis besteht ja noch immer.
Nach § 850 d Abs. 1 S. 4 ZPO können Rückstände nur für ein Jahr vor Erlass des Pfüb in den Vorrechtsbereich gepfändet werden. Der Pfüb ist ja eigentlich viel älter. Kann ich den Arbeitgeber jetzt auch auffordern bezüglich des Rückstandes in den Vorrechtsbereich zu pfänden? Es wäre nämlich aufgrund des Einkommens möglich, den laufenden Unterhalt wie auch die Rückstände zu bedienen.
Danke vorab
Liane