schon klar. "Das Tierheim" möchte die Zustimmung des VM haben; aber man möchte ja so Vieles.
Das Urteil kann ja nur lauten "Dem Bekl wird untersagt, den XY Hund in seiner Wohnung zu halten" - das hat aber zunächst mal gar nichts damit zu tun,m ob "das Tierheim" ihm als den Hund herauszugeben hat (Eigentümer-Besitzer- Verhältnis, 985 BGB)oder an Bedingungen (Zustimmung VM) knüpfen kann.
BRH für Herausgabe von Hunden nach Wegnahme durch GVZ
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schon klar. "Das Tierheim" möchte die Zustimmung des VM haben; aber man möchte ja so Vieles.
Das Urteil kann ja nur lauten "Dem Bekl wird untersagt, den XY Hund in seiner Wohnung zu halten" - das hat aber zunächst mal gar nichts damit zu tun,m ob "das Tierheim" ihm als den Hund herauszugeben hat (Eigentümer-Besitzer- Verhältnis, 985 BGB)oder an Bedingungen (Zustimmung VM) knüpfen kann.Wohl wahr. Und eben aus dem Grund würde ich dem A'St. BerH bewilligen, da er diese Rechtsverhältnisse selbst wohl nicht auseinanderklamüsern kann.
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schon klar. "Das Tierheim" möchte die Zustimmung des VM haben; aber man möchte ja so Vieles.
Das Urteil kann ja nur lauten "Dem Bekl wird untersagt, den XY Hund in seiner Wohnung zu halten" - das hat aber zunächst mal gar nichts damit zu tun,m ob "das Tierheim" ihm als den Hund herauszugeben hat (Eigentümer-Besitzer- Verhältnis, 985 BGB)oder an Bedingungen (Zustimmung VM) knüpfen kann.Wohl wahr. Und eben aus dem Grund würde ich dem A'St. BerH bewilligen, da er diese Rechtsverhältnisse selbst wohl nicht auseinanderklamüsern kann.
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schon klar. "Das Tierheim" möchte die Zustimmung des VM haben; aber man möchte ja so Vieles.
Das Urteil kann ja nur lauten "Dem Bekl wird untersagt, den XY Hund in seiner Wohnung zu halten" - das hat aber zunächst mal gar nichts damit zu tun,m ob "das Tierheim" ihm als den Hund herauszugeben hat (Eigentümer-Besitzer- Verhältnis, 985 BGB)oder an Bedingungen (Zustimmung VM) knüpfen kann.Wohl wahr. Und eben aus dem Grund würde ich dem A'St. BerH bewilligen, da er diese Rechtsverhältnisse selbst wohl nicht auseinanderklamüsern kann.
Da habe ich wohl etwas schnell geschossen... Gut, ich schließe mich euch beiden an -
Sorry, aber ich habe jetzt immer noch nicht kapiert, wofür denn nun konkret BerH beantragt wurde?? Für Telefonate mit dem Vermieter, ob und ev wie wieder Hunde gehalten werden dürfen? Wie er überhaupt wieder zu Hunden (die alten oder neue) kommt?
Dafür benötigt man BerH??
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Die Hunde wurden aufgrund eines Zivilurteils aus der Wohnung des ASt entfernt und in ein Tierheim gebracht.
Der Antragsteller möchte die Hunde zurückhaben (da diese rechtlich weiterhin sein Eigentum darstellen). Das Tierheim macht die Herausgabe von der Zustimmung des Vermieters abhängig. Diese liegt bislang nicht vor.Zur rechtlichen Einschätzung: s. b-g-f und Noatalba
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