Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich hoffe ich habe bei benutzung der Suchfunktion nichts übersehen, konnte aber bisher nichts passendes zu meinem Problem finden.
Habe einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungbeschlusses. Titel ist ein Beschluss nach § 126 ZPO.
In dem Beschluss sind im Rubrum ganz normal die Klägerin und der Beklagte bezeichnet. Im Tenor steht dann "...die von dem Beklagten an den Rechtsanwalt xy (Kl.-Vertr.) zu erstatten...".
In der Klausel heißt es dann jedoch "Vorstehende Ausfertigung wird der Klägerin...".
Kann jetzt trotzdem der Rechtsanwalt im eigenen Namen vollstrecken?
Hatte so einen Titel leider noch nie und bin bei meinen Recherchen diesbezüglich auch nicht wirklich fündig geworden.