Guten Morgen,
ich bitte um Eure Meinungen, ob meine Einschätzung in nachfolgendem Fall richtig ist:
Kunde erhält Pfüb am Monatsanfang 07.10., Kontoguthaben ist keines vorhanden (Stand 0,00 Euro)
Lohn/Gehaltseingang am 29.10. z.B. 3.000 Euro
Umwandlung in P-Konto 30.10. (innerhalb der vier Wochenfrist, §850k Abs. 1 Satz 4 ZPO)
Kunde verfügt Freibetrag (1045,04 Euro) bis zum 31.10.
Meiner Meinung nach wird das verbliebene Kontoguthaben in den Folgemonat (November) übertragen und kann im Rahmen des November-Freibetrages verfügt werden. Das hiernach verbliebene Guthaben würde am 01.12. an den Gläubiger abgeführt werden.
(§835, Abs. 4 Satz 1 ZPO).
Danke!