ohne festen Wohnsitz-Ausschlagung

  • Hallo!
    Hatte jemand schon mal eine Ausschlagung, bei der der Verstorbene keinen festen Wohnsitz hatte?
    Schicke ich jetzt die komplette Akten an das Amtsgericht Schöneberg damit die klären können wer zuständig ist oder würdet ihr wie immer nur die Urschrift der Erklärung übersenden?

    vielen Dank schon mal!

  • Wenn er Deutscher war und keinen festen Wohnsitz hatte, dann dürfte er am Sterbeort zum Zeitpunkt des Todes seinen Aufenthalt gehabt haben und damit wäre wohl nach § 343 I FamFG Bonn zuständig. Ich würde dennoch sicherheitshalber eine Anfrage nach Schöneberg machen. Das schadet ja nichts.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • ich habe eben mal in Schöneberg angerufen und die sehen dass auch so. Das Gefängnis begründet auf jeden Fall keinen Wohnsitz, so dass ich falls ich nicht noch andere Anhaltspunkte erhalte, die Ausschlagung an das Gericht des vermeindlich letzten Aufenthalts übersenden werde.

    vielen Dank!

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