Hallo zusammen!
Ich arbeite an einem Nachlassgericht in Nordrhein-Westfalen und habe eine Ausschlagungserklärung von einem Ortsgericht in Hessen vorgelegt bekommen.
Sind diese befugt Ausschlagungserklärungen entgegen zu nehmen? Haben sie sozusagen eine Notarfunktion oder wurde es ihnen übertragen?
Ist die Form des § 1945 Abs. 1 BGB damit eingehalten?
In Wikipedia steht nur, dass die Ortsgericht befugt sind Unterschriften und Abschriften zu beglaubigen. Reicht das für eine Ausschlagunsgerklärung?
Ich bedanke mich schon mal im vorraus!
LG AnJa