Hallo,
ich habe einen Nachlass, welcher ein negatives Saldo von -2.000,00 € Nachlassbestand ausweist. Nach dem Willen des Erblassers soll das Gericht laut Testament einen TV bestellen. Das erübrigt sich doch angesichts des nicht vorhanden Nachlasses, oder? Aus der Betreuungsakte weiß das Nachlassgericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse Bescheid.