Ernennung des TV durch das Gericht

  • Hallo,

    ich habe einen Nachlass, welcher ein negatives Saldo von -2.000,00 € Nachlassbestand ausweist. Nach dem Willen des Erblassers soll das Gericht laut Testament einen TV bestellen. Das erübrigt sich doch angesichts des nicht vorhanden Nachlasses, oder? Aus der Betreuungsakte weiß das Nachlassgericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse Bescheid.

  • Wenn nichts zu "vollstrecken" ist, dann lehnt du eben die Bestellung eines Testamentsvollstreckers ab (§ 2200 BGB). Die Erben und sonstige Personen, die ein Anrecht auf das Erbe haben, z.B. Vermächtnisnehmer, sind zuvor anzuhören.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!