Hallo,
bei einem Aufgebot hinsichtlich der Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefes wird ausdrücklich beantragt, dass im Rahmen des Aufgebots der Grundstückseigentümer nicht genannt wird.
Geht das?
Der Antrag von einem Miteigentümer des Grundstücks auf Kraftloserklärung des Briefes genügt, oder?