Hallo,
ich find im ganzen Internet leider nichts zu meinem Problem....
Ich habe eine deutsche Erblasserin, die in Österreich gelebt und gestorben ist. Der Sohn in Deutschland möchte ausschlagen, kann er das im Notariat erledigen? Gegenüber wem muß er ausschlagen? Gilt die 6 Monate Frist, da ja der Sohn im "Ausland" lebt?
Danke im voraus.
LG
Manuela