So, ihr Lieben,
jetzt habe ich mal einen Fall, bei welchem ich nicht weiterkomme:
Eine Mutter schlägt zur Sprechzeit auf und will nach ihrer Tochter einen Erbschein beantragen. Ihre Tochter ist deutsche Staatsangehörige, die Sterbeurkunde weist als letzten Wohnsitz H. auf, welches in unserem Einzugsgebiet liegt. Die Tochter hat einen US-Amerikaner in NY im Januar 2013 geheiratet und hat seit der Hochzeit in NY gelebt bis zu ihrem Tod im Juni. Die Tochter hatte keine Kinder.
Meine erste Frage:
Wenn der letzte Wohnsitz tatsächlich NY ist, sollte beantragt werden, die Sterbeurkunde zu ändern. Dann wäre ich die Sache los
Sollte ich sie nicht los bekommen: Wie sieht es mit dem Ehegattenerbrecht aus? Dass die einzelnen Staaten ihre eigenen Gesetze und Regeln machen, habe ich schon herausgefunden. Aber nichts Spezielles. Nach deutschem Erbrecht erbt der Mann dann 1/2, nebst güterrechtlicher Zuteilung (?), der Rest geht auf die Eltern.
Brauch dringend Hilfe
Vielen Dank!