Ich habe hier drei Akten, in denen jeweils ein Erbscheinsantrag gestellt wurde (Erbfälle gehören alle zusammen).
Diesbezüglich muss ich nun das Erbrecht, welches
a) 1909
(Ehefrau verstorben: Erben sind Ehemann (lebten im gesetzlichen Güterstand und somit im Güterstand
der Verwaltung und Nutznießung des Mannes) sowie 3 Kinder, im ES-Antrag wurde für den Mann eine Quote von
1/2 und bzgl. der Kinder eine Quote von jeweils 1/6 angegeben)
b) 1916
(Sohn der unter a) Verstorben ist verstorben: Erben = Vater (zu 3/4) und 2 Geschwister (zu je 1/8))
c) 1919
(zweiter Sohn der unter a) Verstorbenen ist verstorben: Erben = Vater (zu 3/4) und Schwester (zu 1/4)
galt, anwenden.
Kann mir jemand sagen, wo ich Hinweise dazu finden kann, wie zu den damaligen Zeiten das jeweilige Erbrecht war?
Für mich sind die im ES-Antrag angegebenen Quoten nämlich nicht so ganz nachvollziehbar.
Ich habe mir auch schon ESe von 1909, 1916 und 1919 aus dem Archiv geholt (um eventuell ESe mit obigen Konstellationen von damals zu finden), aber leider sind diese alle handschriftlich abgefasst worden und ich kann die Schrift nicht entziffern bzw. manchmal kann ich noch erkennen, dass da jemand von seinen Kinder a), b) usw. zu gleichen Teilen beerbt wurde. Wer da aber Erbe geworden ist bzw. wer gestorben ist, kann ich nicht erkennen.
Außerdem wurde mir ein Auszug aus dem Verzeichnis der Begrabenen der evangelisch-luth. Kirchengemeinde ... (versehen mit Siegel und Unterschrift) vorgelegt.
Ich bin der Meinung, dass ich schon einmal irgendwo gelesen habe, dass so etwas als Nachweis dafür, dass jemand verstorben ist, ausreicht, aber ich kann die Fundstelle von damals nicht mehr finden.
Kann mir diesbezüglich jemand weiterhelfen?