Hallo zusammen,
ich habe hier einen Antrag auf Genehmigung der Ausschlagung der allein sorgeberechtigten Mutter. Nach umfangreichen Prüfungen schickt mir das Nachlassgericht plötzlich einen ES. Auf Rückfrage wurde mir mitgeteilt, dass Erbe die Tochter wurde und meine Betroffenen als Großneffen nur mögliche Erben gewesen wären.
Ich habe die Mutter nun auf obiges verwiesen und würde das Verfahren als erledigt ansehen. Oder muss ich noch über den Antrag offiziell entscheiden ? Wenn ja, wie ?