nachlassgerichtliche Genehmigung erforderlich ?

  • Hallo !

    Habe mal wieder einen super Fall :

    Die Erben wurden noch nicht abschließend ermittelt.Es liegt ein Testament mit Enterbungen vor.Es wurde Nachlasspflegschaft angeordnet.

    Nun liegt mir folgender Genehmigungsantrag vor :

    Von dem Girokonto des Erblassers soll ein Betrag von 500000 EUR überwiesen werden zur Begleichung eines Pflichtteilsanspruchs.Hierfür wird die Genehmigung beantragt.

    Brauche ich für diese Überweisung eine Genehmigung ?Bin eigentlich der Meinung , dass hier keine Genehmigung gebraucht wird.

    Was sagt ihr ?

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