Guten Morgen, habe ein Schmankerl mir noch nie untergekommen ist und ich tue mich schwer das Problem (wenn es denn eines ist) zu greifen.
Teilungserklärung, § 8 WEG. In der Gemeinschaftsordnung sind zwei Passagen enthalten:
a. Die SNR-Berechtigten der Dachabteile sind berechtigt diese auf eigene Kosten Um- und Auszubauen sowie das Dach anzuheben um weitere Räume zu errichten für zusätzliche neue Wohnungen. Die übrigen Eigentümer haben das hinzunehmen. Desweiteren haben sie hinzunehmen, dass diese neuen Wohnungen in SE umgewandelt werden welche dann die ehem. DachabteilsSNR-Berechtigten zum Eigentum erhalten. Dazu müssen die übrigen dann ME- Anteile abgeben damit neue Einheiten gebildet werden können. Der Verwalter ist befugt die Wohnungseigentümer bei all diesem zu vertreten und die entspr. GB-Erklärungen abzugeben.
b. Die SNR-Berechtigten der Stellplätze im Freien sind berechtigt diese Vermessen zu lassen und als Grundstücke die Übereignung von der Gemeinschaft zu verlangen. Ersatz ist nicht zu leisten. Der Verwalter ist befugt, die Messungsanerkennung und Auflassung für die übrigen Wohnungseigentümer zu erklären.
Verwalter ist eine Tochtergesellschaft des teilenden Eigentümers.
Geht das? Ich tendiere zu nein, kann das Problem nur nicht richtig packen, der Kollegenkreis ist gespalten, die einen sagen nein die anderen sagen ja. Was meint Ihr?