Sondernutzungsrecht fehlt in der Auflassungsurkunde

  • Im GB ist eingetragen: Mit dem Sondereigentum ist das Sondernutzungsrecht an dem KFZ-Stellplatz Nr. X verbunden.

    Im Kaufvertrag ohne Auflassung ist das Sondernutzungsrecht aufgeführt, in der jetzt vorgelegten Erklärung der Auflassung (erfolgt durch Notariatsangestellte) fehlt das Sondernutzungsrecht.

    Nach dem was ich bisher herausgefunden habe geht das Sondernutzungsrecht wohl als Inhalt des Sondereigntums automatisch mit über!?

    Mich wundert nur, dass es ausdrücklich im Kaufvertrag aufgeführt ist, muss es dann auch in der Auflassung aufgeführt sein. Bin verwirrt.

  • Im Kaufvertrag dürfte auch etwas über mitveräußerte Bestandteile und Zubehör stehen, das -nach gesetzlicher Vorschrift- mitveräußert ist. In der Auflassung findet man hierzu auch nichts, obwohl zumindest Bestandteile mitaufgelassen werden. Aufgelassen wird das im Grundbuch 0000 unter BV X eingetragene Wohnungs- und Teileigentum. Die Sondernutzungsrechte "kleben" am Miteigentumsanteil und sind somit "mitaufgelassen".

    Anders rum:
    Bei der blosen "Übertragung" von Sondernutzungsrechten erfolgt ja auch keine Auflassung, oder?

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