Hallo in die Runde!
Ich bin leider noch ein "Frischling" in der Nachlassabteilung, habe über die Suchfunktion nichts gefunden und habe mal eine grundsätzliche Frage zur Beendigung einer Nachlasspflegschaft.
Diese besteht seit 2010, Grundbesitz ist keiner vorhanden, Ausschlagungserklärungen lagen vor, keine Erben in Sicht, ein Sicherungsbedürfnis bestand letztendlich wegen einer Mietwohnung.
Ende des Jahres (2013) habe ich die Sache übernommen. Seit 2012 waren nur noch ca. 780 € da (jetzt auch) und einige Verbindlichkeiten. Das Nachlassinsolvenzverfahren wurde mangels Masse abgelehnt.
Mein Kollege wollte somit Ende 2012 die Nachlasspflegschaft aufheben, da die Masse erschöpft sei.
Die Nachlasspflegerin meldete sich daraufhin und teilte mit, dass die Nachlasspflegschaft noch nicht aufgehoben werden könne, da noch einige Wertgegenstände da sind (Münzen, Medaillen, Besteck,..).
Es wurde dann später nach dem Verwertungserlös gefragt etc. & so weiter & so fort... bis heute.
Nun sind noch ein paar wenige Medaillen da. Der Treuhänder des Insolvenzgerichts bewertete diese mit insgesamt ca. 50 €. Nun hat die Nachlasspflegerin diese von einem Numismatiker untersuchen lassen; dieser sagte, dass es sich um Metallstücke, welche mit Silber überzogen sind, handelt. Es gäbe auch keinen Markt für diese Medaillen lt. ihm und ihr.
Sooo.... jetzt meine Frage: Was mache ich?
Läuft so eine Nachlasspflegschaft jahrelang weiter, nur weil da ein paar Gegenstände sind, die nicht verkauft werden können? (wegschmeißen darf sie sie ja wohl kaum ;))
Auch wenn sonst (vielleicht in anderen Fällen) noch nicht mal Barvermögen da ist und die Kosten der NaPfl. aus der Staatskasse zu zahlen sind?
Danke euch!