Habe eine Gläubigerin, die als Drittschuldner 8 Personen angibt, die den Schuldner Entgelt für Nachhilfestunden zu zahlen verpflichtet sind.
Geht das so einfach?
Einen Schutz für den Schuldner gibt es ja wohl nicht.
Der Schuldner ist selbständig und hat lediglich Einkommen aus solchen Schulungen.
Müssten die Drittschuldner, nach der Pfändung, die Entlohnung des Schuldners an die Gläubigerin abführen?