Hallo zusammen,
in meinem Fall wurde die Nachlasspflegschaft am 10.07.14 angeordnet. Die Verpflichtung erfolgte am 12.07.14. Beginn der Rechnungslegung ist m.E. doch dann auch der 10.07.14 oder? Ein Kollege meinte gerade, dass er die Rechnungslegung und auch das Anfangs-Vermögensverzeichnis erst ab dem 12.07. bzw. zum Stichtag 12.07. verlangen würde. Die Pflegschaft wird doch aber nicht erst mit Verpflichtung wirksam oder?