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Das heißt für mich, ich bringe entweder meinen Lieblingsschuldner dazu, mir das Geld über das Konto bzw die Hand eines anderen zu geben.
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Ich sehe, ich hätte etwas präziser sein müssen - Entschuldigung:
Die Zahlungen des Dritten müssen aus dem Vermögen des Dritten stammen und nicht als sog. "Anweisung auf Schuld" gestaltet sein. Sonst sind sie anfechtbar - und (!) bringen den Schuldner wegen systematischer Umgehung in Probleme.
Mit freundlichen Grüßen
AndreasH