Hallo,
die Gesellschafter haben einen Beschluss zur Durchbrechung einer Satzungsvorschrift (GmbH) getroffen. Form = notariell beglaubigt. Inhaltlich handelt es sich nach meiner Auffassung nicht um eine punktuelle Änderung sondern eine zustandsbegründende.
Ich bin der Auffassung, dass mir neben dem Beschluss und der Anmeldung auch ein geänderter Satzungstext mit Notarbescheinigung vorzulegen ist, worin die Satzungsdurchbrechung eingearbeitet wurde; vgl. NJW 1993, 2246 und DNotI 2014, 1 ff.
DNotI enthält auch einen Vorschlag für den Eintragungstext, den ich ok finde.
Wie seht ihr das?
Danke schon jetzt...