Verstoß gegen § 867 (2) ZPO; Heilung durch Teilverzicht?

  • Aber einen schuldrechtlichen Anspruch auf Begrenzung der Zwangsvollstreckung, denn die "bewusste Überpfändung" stellt eine sittenwidrige Knebelung des Schuldners dar. Im Zweifel wäre eben die rangschlechtere ZwaSi (teils) aufzugeben.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

    Da weder aus der ZwaSi noch aus der gepfändeten Hypothek i d. R. eine vollständige Befriedigung zu erwarten ist, liegt keine Überpfändung vor.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Danke für eure Rückmeldungen. Ich sehe ein, dass man es auf die Pfändung wohl nicht anwenden kann.
    Musste dennoch eine Zwischenverfügung erlassen.
    Es handelte sich um eine Höchstbetragshypothek (hatte ich im Sachverhalt weggelassen um den Fall nicht aufzubauschen). Eine Feststellung der Forderung durch den alten Gläubiger liegt bislang nicht vor.
    Bin gespannt was daraus wird.

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