Hallo miteinander,
ich habe bzgl. der uH im Tabellenauszug eine Frage. Folgender SV:
Im Prüftermin wurde die Forderung eine Krankenasse in voller Höhe (30.000 €) mit dem Privileg der vbuH anerkannt.
Die Schuldnerin hat Widerspruch eingelegt und sich danach mit der Gläubigerin darauf geeinigt, dass der Widerspruch auf den Betrag beschränkt wird, der 14.000 € übersteigt.
Die Gläubigerin möchte nun, dass diese Begrenzung im Tabellenauszug festgehalten wird, mit der Folge, dass ausschließlich für diesen Betrag eine Restschuldbefreiung ausgeschlossen ist. Die festgestellt Forderung iHv. 30T bleibt bestehen.
Wie berichtigte ich den Tabellenauszug?? ME nach ist das gar nicht notwendig, oder?
Meine Lösung wäre, dass im TabAuszug die FoAnm in voller Höhe bestehen bleibt und in der Berichtigung steht, dass mit Schreiben vom ... die Forderung lediglich iHv. 14.000 aus vbuH resultiert.
Was denkt ihr?
Danke und VG