Guten Morgen,
die phG einer GmbH & Co. KG ist ausgeschieden, so dass das Gesellschaftsvermögen der einzigen Kommanditistin angewachsen ist. Alle erforderlichen Unterlagen liegen mir vor. Fraglich ist für mich nur, ob für die Berichtigung in Abt. I eine Gebühr nach KV Nr. 14110 erhoben werden muss.
Es handelt sich ja nicht um eine reine Firmenänderung, sondern um einen Rechtsübergang. Vielen Dank für einen hilfreichen Tip!
Kosten für Grundbuchberichtigung nach Anwachsung
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Ja, ich würde eine volle Geb. nach Nr. 14110 KV-GNotKG ansetzen.
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Ebenso; s. Beschluss des OLG München vom 25.05.2011 (34 Wx 90/11); zwar noch zur KostO gilt aber entsprechend beim GNotKG (vgl. BezRevRi 2014 Nr. 237 f).
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Sehe ich auch so. Wie bereits zu KostO-Zeiten (volle Gebühr nach § 60 I KostO; s. OLG München, B. v. 25.05.2011, 34 Wx 90/11 Kost) liegt ein Eigentumswechsel vor, der die volle Gebühr der Nr. 14110 aus dem vollen Wert auslöst; eine Wertminderung nach § 70 GNotKG kommt nicht in Betracht.
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