Hallo zusammen,
komme gerade gedanklich irgendwie nicht weiter, daher bitte ich euch mal wieder um Mithilfe.
Zur Vereinfachung hier mal ein Beispiel mit glatten Zahlen:
PKH Vergütung 250,00 Euro
Differenzvergütung 250,00 Euro
Wahlanwaltsverg. 500,00 Euro.
Die PKH Vergütung wurde ausgezahlt. Die Kosten des Rechtsstreits wurden gequotelt und es ergab sich ein Erstattungsanspruch des PKH-Anwalts (§ 126 ZPO) in Höhe von 150,00 Euro. Ein Übergangsanspruch ergab sich nicht.
Die PKH-Partei hat Raten - PKH. Sind nunmehr noch weitere Raten auf die restliche Differenzvergütung (sprich die 100,00 Euro, die nicht mit festgesetzt sind) von der PKH-Partei einzuziehen?
Ich hoffe mal, dass die Sachverhaltsschilderung insoweit schon mal verständlich war und danke euch schon jetzt für die Unterstützung meiner grauen Zellen