Ablauf Abtretungszeitraum nach Ankündigung RSB, aber vor Aufhebung

  • Hallo liebes Forum,
    in einem Verfahren wurde nach Anhörung der Beteiligten im Schlusstermin dem Schuldner die RSB angekündigt. Der Verteilung der Masse hat sich dann fast 3 Jahre hingezogen, sodass zwischenzeitlich die Laufzeit der Abtretungserklärung beendet ist. Kann ich jetzt dem Schuldner mit Aufhebung des Verfahren ohne Weiteres die RSB erteilen oder muss ich die Beteiligten erst nochmal anhören (§300)? Die Versagungsgründe der §§ 295, 296, 298 InsO dürften ja hier nicht relevant sein, da die Wohlfühlphase noch nicht begonnen hatte. Aber wie ist es mit dem Versagungstatbestand des § 297 InsO, da steht ja "zwischen Schlusstermin und Aufhebung" und da könnte ja zwischenzeitlich Einiges passiert sein?

  • schließe mich an. Der Umstand eines sog. asymetrischen Verfahrens ändert - in dieser etwas seltsamen Konstellation nix an der Rechtsgehörsgewährung (nix anderes ist § 300 InsO). Ergo 5:0 (hoffe Pauli macht das auch beim nächsten spiel :d )

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Vielen Dank für dieses eindeutige Abstimmungsergebnis! :) Da werde ich jetzt mal die Anhörung veranlassen, auf die 2-3 Wochen kommt es nun tatsächlich nicht mehr an.

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