Hallo,
ich habe eine Genehmigungserklärung des Staates Israel.
Es treten auf:
A als "Administrator General and Official Receiver" und
B als "General Director of the Ministry of Justice" (unbekannte Namen)
und genehmigen "...in ihrer Eigenschaft als gesetzliche Vertreter des Staates Israel..."
Ein Vertretungsnachweis ist nicht beigefügt.
Dafür wurde die Erklärung aber mit einem Siegel versehen des
"State of Israel, Ministry o Justice, Director General".
Meint Ihr, dass man den Staat Israel als siegelführende Behörde im Sinne des
§ 29 Abs. 3 GBO ansehen kann? Ich habe in den Kommentaren hierzu nichts gefunden, denke aber, dass nur deutsche Behörden gemeint sein können.
Was kann ich als Vertretungsnachweis verlangen?
Danke für Eure Mithilfe