Praktische Frage: Wie lautet in einem PfÜB (auf Seite die Anordnung, daß das vom Gläubiger beigetriebene Zwangsgeld (§ 888 ZPO) an die Gerichtskasse gezahlt werden soll, im Wortlaut dann?
Ich habe den Fall, daß ich als zuständiges ZV-Gericht eines in Berlin habe, der ZV-Titel aber derjenige eines Gerichts aus Brandenburg ist, aus dem heraus das Zwangsgeld dann wohl zugunsten des Landes Brandenburg (Gerichtskasse) vollstreckt wird? Wird die Bankverbindung des Landesjustizkasse Brandenburg direkt im PfÜB angegeben? Wie würde diese das aber ohne Kassenzeichen dann überhaupt zuordnen können? Fragen über Fragen ...
Vielleicht hat jemand Erfahrung und kann mir die praktische Umsetzung erläutern?
Gruß,
Bolleff