Guten Morgen,
ich habe folgenden Fall:
Schuldner beantragt die Erhöhung des pfändbaren Betrags gemäß § 850f ZPO , da er nicht unerhebliche Steuernachzahlungen für die Jahre 2012 und 2013 leisten muss. Die Nachzahlungen beruhen darauf, dass er zusammen mit seiner Frau nach Steuerklasse 3/5 eingruppiert war. Jetzt ist er bei 4/4. Nun hatte er dadurch möglicherweise mehr netto. Allerdings ist natürlich dadurch auch mehr an pfändbaren Beträgen geflossen. Das Inso-Verfahren wurde Mitte 2014 aufgehoben.
Hatte eine/r schon mal so einen Fall und wie hat er/sie ihn gelöst? Ich habe leider nur Entscheidungen gefunden, dass es sich dabei nicht um Masseverbindlichkeiten handelt (was ja hier eh egal wäre, da bereits aufgehoben)